Eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Frankfurt am Main) liegt zurzeit dem Verbraucherdienst e.V. vor. Es handelt sich dabei um einen Pornofilm des US-amerikanischen Vertriebs Evil Angel, der bei Los Angeles beheimatet ist.
Filmdatei wurde am 1. November 2013 herunter geladen
Am 1. 11. 2013 genau um 18:18:37 Uhr soll der Filesharer ein Evil Angel-Porno über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen haben. Zugleich soll dadurch das urheberrechtlich geschützte Werk durch Filesharing weltweit, zum Beispiel auch in Australien, den USA oder in Russland, zur Verfügung gestellt worden sein. Einen beweissicheren Datensatz des Filesharingvorgang habe ein von Evil Angel beauftragtes Service-Unternehmen recherchiert.
530,11€ für einen Film von Evil Angel
Die Kosten wegen des Filesharings für den Up- / Download des Users sind in der Abmahnung mit der Unterlassungserklärung von der Kanzlei CGM mit 530,11 € (300 € Schadensersatzanspruch, 230,11 € Rechtsanwaltskosten) angesetzt. Jan-Hendrik Stieghorst von der Kanzlei CGM fordert in seiner selbst verfassten Abmahnung mit der Unterlassungserklärung eine Zahlung eines Pauschalbetrags von 399 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für den Evil Angel-Film.
Frist bis zum 12.12.2013, sonst Klage oder Inkasso
Eine Frist bis zum 12. Dezember 2013 setzt er in seiner Abmahnung mit der Unterlassungserklärung an um die Angelegenheit des Filesharings des Evil Angel-Films außergerichtlich zu lösen. Sollte diese Geldforderung wegen des Up-/ Downloads des Evil Angel-Films bis zum 13. Dezember 2013 nicht an die Kanzlei CGM gezahlt worden sein, droht der abmahnende Rechtsanwalt in seiner Abmahnung mit der Unterlassungserklärung wegen Filesharing mit dem Einreichen einer Klageschrift bzw. mit dem Beauftragen einer Inkassofirma. Die genannte Geldforderung der Kanzlei CGM von 530,11 € soll in diesem Fall wegen Filesharing wieder angesetzt werden.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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