Daniel Sebastians Abmahnung wird Mahnbescheid
Ein konkreter Mahnbescheid von dem Anwalt Daniel Sebastian liegt gegenwärtig dem Essener Verbraucherdienst e.V. vor. Der Mahnbescheid erfolgte aus einer Abmahnung, die am 26. März 2013 angefertigt wurde. Der Verfasser der früheren Abmahnung war ebenfalls der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Der Auftraggeber Daniel Sebastians war die DigiRights Administration GmbH, die sich offiziell auf das Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern (ohne Copyrights) spezialisiert hat. Früher hatte Verbraucherdienst e.V. über die Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian berichtet.
Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Musiktitel von Scooter
In der konkreten, dem Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Abmahnung, wurde dem Filesharer unterstellt den Musiktitel The Sound Above My Hair der deutschen Dance-Band Scooter, die im illegal herunter geladenen Chartcontainer VA-Megahits 2010 Die Erste 2CD enthalten ist, rechtswidrig über Peer-To-Peer-Netzwerke vertrieben zu haben. In der Abmahnung von Daniel Sebastian wurden eine Vergleichssumme von 680 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
§ 97a III Satz 2 UhrG – lässt sich der Mahnbescheid von Daniel Sebastian durchsetzen?
Auf einen Gegenstandswert von 10.000 Euro bezieht sich die Hauptforderung des Mahnbescheids von Daniel Sebastian. Daraus ergibt sich eine Hauptforderung von 651,80 Euro, die schon in der Abmahnung gefordert wurde. Es stellt sich die Frage, ob sich dieser Mahnbescheid mit seinen hohen Geldforderungen von Daniel Sebastian aufgrund der Neuformulierung des Urheberrechts im § 97a III Satz 2 UhrG gerichtlich erringen lässt. Ob sich dieser Mahnbescheid von Daniel Sebastian nun so einfach vor Gericht durchsetzten lässt? Ebenso wurde der fliegende Gerichtsstand abgeschafft sowie ein gerichtsfester Nachweis der ermittelnden Firma, hier im konkreten Fall von der DigiRights Solution GmbH, muss nun von der Gegenseite, die abmahnenden Anwälte mit ihren Mandanten, erbracht werden. Die DigiRights Administration GmbH muss inzwischen beweisen, dass sie der ausschließliche Rechteinhaber sei denn die primäre Beweispflicht liegt bei dem jeweiligen Rechteinhaber.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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