Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ab. Der Gegenstand der Abmahnung von Kornmeier & Partner ist der Musiktitel Play Hard (feat. Ne-You & Akon) des Künstlers David Guetta aus dem Chartcontainern bzw. Sampler Bravo Hits Vol. 82. Der illegal durch Filesharing erworbene Titel soll über Internet-Tauschbörsen wie bittorent oder edonkey heruntergeladen und weltweit verbreitet worden sein. Die EMI Music Deutschland mit ihren Sitz in Köln ist nach ihren Angaben die Inhaberin der Urheberrechte an dem Album Nothing But The Beat 2.0 des erfolgreichen House-DJ und Musikproduzenten David Guetta.
Die Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ist an den Anschlussinhaber gerichtet. Der Anschlussinhaber der Abmahnung ist nicht immer der Täter. Es muss sorgfältig geprüft werden inwieweit dieser für die Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing verantwortlich ist. In der Abmahnung von Kornmeier & Partner werden die Zahlung eines Betrages von 450 Euro sowie die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert.
Kornmeier & Partner versenden ihre Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing nach der in der Zukunft geltenden Rechtslage. Die Abmahnungen von Kornmeier & Partner wegen illegalen Filesharing beziehen sich auf den Paragraphen 97a Abs. 3 (neu) Urhebergesetz (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken).
Der Geldbetrag der aktuellen Abmahnung ist 150 Euro unter dem alten Pauschalbetrag. Der alte Pauschalbetrag wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing lag früher bei 450 Euro.
Bemessen nach einem Wert von 1.000 Euro wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, wird in der Abmahnung von Kornmeier & Partner der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch beschränkt. Dadurch kommt derselbe Geldbetrag in den neu verschickten Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts zustande.
Das illegale Filesharing von Chartcontainern bzw. Samplern ist meist nicht mit der einen Abmahnung von Kornmeier & Partner erledigt. Folgeabmahnungen andere Rechteinhaber und Kanzlei, die wie Kornmeier & Partner auf Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing spezialisiert sind, können folgen. Somit ist das angeblich kostenlose Musikangebot für den illegalen Filesharer wegen der Verletzung des Urheberrechts ein teurer Spass. Hätte der Internet-User die Bravo Hits Vol. 82 legal im Internet oder als CDs gekauft, wäre Ihm die Abmahnung von Kornmeier & Partner wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing erspart geblieben.
Anti-Abzock-Gesetz
2013 wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing in Deutschland rechtswirksam. Es ist das Anti-Abzock-Gesetz. Es bringt Vorteile für die abgemahnten Internet-User bei wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch illegales Filesharing.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: