Nikolai Klute, ein Anwalt der rka Rechtsanwälte aus Hamburg, schreibt in seiner Abmahnung vom 12. September 2013 wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing den illegalen Tauschbörsen-User an. Die rka Rechtsanwälte vertreten in der Abmahnung die in Höfen (Österreich) beheimatete Koch Media GmbH.
Der Abgemahnte soll das weltweit durch exklusive Vertriebs- und Verbreitungsrechte geschützte Computerspiel Dead Island Riptide mittels Filesharing aus dem Netz geladen und weltweit verfügbar gemacht haben. In der Abmahnung fordern die rka Rechtsanwälte wegen der Dringlichkeit der Filesharing-Angelegenheit bis zum 20. September 2013, 18 Uhr eingehend, eine straf bewehrte Unterlassungserklärung, die Löschung der Computersoftware und die Zahlung von 1.500 Euro als einen Vergleichsbetrag. Der durch die rka Rechtsanwälte Abgemahnte verpflichtet sich außerdem den Tatbestand des illegalen Filesharing nicht zu wiederholen. Die rka Rechtsanwälte sind mit einer Ratenzahlung einverstanden.
Anti-Abzock-Gesetz
Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprakiken“, das „Anti-Abzock-Gesetz“, ist bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing seit Oktober 2013 in Kraft. Vorteile bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing durch die rka Rechtsanwälte sind die Folge.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: