Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg fordert eine straf bewehrte Unterlassungserklärung, die der Abgemahnte wegen Filesharing selbst formulieren muss. Die Unterlassungserklärung für die Kanzlei Sasse und Partner sollte auch straf bewehrt und angemessen sein. Inwieweit eine Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss, ist in den Einzelfällen individuell zu prüfen. Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt für die Rechteinhaber:
WVG Medien GmbH
Splendid Film GmbH
Senator Film Verleih GmbH
wegen Urheberrechtverletzung und Filesharing ab.
Der Download und die Verfügbarmachung werden als Filesharing bezeichnet und solen über die Tauschbörse bit.torrent erfolgt sein. Es wird in der Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen Filesharing darauf hingewiesen, dass die Ermittlungsergebnisse von der Firma Guardaley Ltd. sichergestellt wurden. Der Rechteinhaber, die WVG Medien GmbH, soll dadurch einen Schaden erlitten haben. Die Höhe des Schadenersatzes wird hier mit einer Höhe von 500 Euro beziffert. Die Rechtsanwaltgebühren der Kanzlei Sasse und Partner werden mit einer Höhe von 970,67 Euro angesetzt. Die Kanzlei Sasse und Partner bietet Abgemahnten an, dass die Ansprüche aus Filesharing und Urheberrechtsverletzung mit einer Zahlung von 800 Euro und einer Unterlassungserklärung abgegolten wären. Trotz des neuen Urheberrechtgesetzes von 09.10.2013 ist es bei einer Unterlassungserklärung geblieben.
Anti-Abzock-Gesetz
Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ist nun in Kraft getreten, bekannt als das “Anti-Abzock-Gesetz”. Es bringt Vorteile bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: