Abmahnungen wegen Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke mit pornographischen Inhalten verschickten die C-S-R Rechtsanwälte, die in Ettlingen in Baden-Württemberg beheimatet sind. Diese Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte wegen Filesharing stammten aus den Jahren 2010 und 2011. Die C-S-R Rechtsanwälte vertreten unter anderem die Rechteinhaber Gedast GmbH, Purzel-Video, Fraserside Holdings Ltd. GMV Media, Foerster Media, Videoproduktion F. Rautner, Medienvertrieb T.W. bzw. die Z-Faktor Medien.
650 Euro für einen Filmtitel, der im Internet mittels Filesharing angeboten wurde
Die Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte beinhalten die Zahlung eines Pauschalbetrags von 650 Euro für je einen herunter geladenen Filmtitel sowie die Abgabe einer strafbewehrten vorformulierten Unterlassungserklärung. Wurden mehrere Filmtitel per Filesharing aus dem Internet geladen, könnte sich der Betrag des Pauschalbetrags um mehrere Tausend Euro erhöhen.
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