Der Brief vom 22.10.2013 des Rechtsanwalts Stefan Witte von der Kanzlei der APW Rechtsanwälten aus Dortmund belastet den illegalen Internet-User wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Der beschuldigte User habe den Kinofilm Kick-Ass 2 durch BitTorrent / E-Mule durch Filesharing über den Provider der Deutschen Telekom AG illegal gedownloadet, so Stefan Witte von den APW Rechtsanwälten.
Der Rechteinhaber, die deutsche Tochter der weltweit bekannten Universal Pictures aus Los Angeles, fordert nun einen hohen Schadenersatz wegen der Verbreitung des Films durch Filesharing. Die Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts wegen Filsharing durch die APW Rechtsanwälte wurde von dem Geschäftsführer Paul Steinschulte von der Universal Pictures International Germany GmbH aus Hamburg veranlasst.
Die APW Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung von dem User einen Schadenersatz von 380 Euro wegen Filesharing bzw. für Verbreitung ohne Abschluss eines Lizenzvertrages. 150 Euro verlangen die APW Rechtsanwälte für die Bearbeitung der Abmahnung durch Filesharing. In den Brief fordern die APW Rechtsanwälte insgesamt einen Vergleichsbetrag von 530 Euro, eine straf bewehrte Unterlassungserklärung bis zum 4.11.2013 sowie die Löschung des raubkopierten durch Filesharing erworbenen Films.
Sollte es nicht zu einer Zahlung des Vergleichsbetrages der Abmahnung bis zum 4.11.2013 an die APW Rechtsanwälte kommen, drohen sie mit höheren Geldbeträgen und mit der Einschaltung des Gerichts um die Abmahnung wegen Filesharing durch zu setzen,
Anti-Abzock-Gesetz
Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ ist bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing am 9.10.2013 in Kraft getreten, bekannt als das “Anti-Abzock-Gesetz”. Es bringt Vorteile für die Abgemahnten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: