Zahlungsaufforderung der Spiegelinkasso für Baseprotect

Spiegelinkasso ist ein konzernunabhängiges Inkassounternehmen

Die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, auch Spiegelinkasso genannt, ist ein bundesweit agierendes konzernunabhängiges Inkassounternehmen, das als Dienstleister für Inkassoforderungen vom Landgericht Mainz zugelassen wurde. Das Spiegelinkasso bietet Inkassodienstleistungen wie (vor) gerichtliche bzw. (nach) gerichtliche Mahnverfahren, Telefoninkasso sowie Bonitätsprüfungen im Full-Service an. Unter anderem arbeitet das Spiegelinkasso auch für die Baseprotect GmbH.

Baseprotect GmbH / Spiegelinkasso sei befugt, Zahlungsaufforderungen geltend zu machen

Die Baseprotect GmbH sei befugt, Zahlungsaufforderungen aus Abmahnungen durch das Spiegelinkasso an die illegalen Filesharer zu versenden. Die Baseprotect GmbH betont, dass das Unternehmen die uneingeschränkten Berechtigungen zur Verwertung bzw. zur Verfolgung von den jeweiligen Rechteinhabern übertragen bekam. Sämtliche Rechtsansprüche aus Abmahnungen könne die Baseprotect GmbH auf eigene Rechnung sowie im eigenen Namen mittels des Spiegelinkasso durch Zahlungsaufforderungen geltend machen.

Eine pauschale Bestreitung der Täterschaft reicht bei einer Abmahnung nicht aus!

Die weitläufige Meinung, die Versendung einer modifizierten Unterlassungserklärung an die Rechtsanwälte FUHRMANN WALLENFELS sowie die pauschale Bestreitung der Täterschaft des abgemahnten Filesharers sei ausreichend, ist die verbreitete – falsche – Auffassung der Internet-User, die Abmahnungen bekommen hatten. Die BGH-Entscheidung Sommer des Lebens bestätigte jedoch die sekundäre Darlegungslast der Internet-User. Das BGH-Urteil bestätigte die Abmahnung wegen Filesharing, wobei es eine Pflicht für den Abgemahnten ist, den eigenen W-LAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen zu schützen, sodass dieser nicht zu Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte missbraucht werde. Laut dem BGH-Urteil haftet deshalb der abgemahnte Filesharer nach der Störerhaftung auf Unterlassung und Abmahnkosten.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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