Das Wittener Inkasso-Unternehmen Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, kurz Debcon GmbH hat nach eigenen Angaben Inkassoforderungen der Rechtsanwaltskanzleien Baek Law, Negele Zimmel Greuter Beller sowie Urmann & Collegen aufgekauft, die durch illegales Filesharing im Internet entstanden sind. Aktuell hat die Debcon GmbH den Rechtsanwalt Sebastian Wulf beauftragt Mahnbescheide wegen nicht gezahlter Abmahnungen von illegalen Musik-Downloads zu verschicken.
Negele Zimmel Greuter Beller – Inkassoforderung
Die Debcon GmbH versucht aktuell mit Inkassoforderungen die Ansprüche aus den Abmahnungen der MIG Film GmbH und der Savoy Film GmbH durchzusetzen. Diese Abmahnungen stammen ursprünglich von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Die pauschalen Vergleichsbeträge von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller waren mit 710 Euro für die Savoy Film bzw. mit 970 oder 975 Euro für die MIG Film für einen durch illegales Filesharing erworbenen Film angesetzt. Die Debcon GmbH verschickte Inkassoforderungen mit einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro. Die Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing stammen aus den Zeitraum von November 2009 bis Februar 2010. Erst im Jahr 2013 verschickte die Debcon GmbH die Inkassoforderungen der abmahnenden Kanzlei. Die Debcon GmbH droht in ihren Inkassoforderungen mit Schufa-Einträgen der illegalen Filesharer. Auf ein Zurückweisungsschreiben hat die Debcon GmbH, die im Auftrag der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller handelt, die Inkassoforderungen auf 630 Euro heruntergesetzt. Durch eine Nichtbeachtung der Inkassoforderungen der Debcon GmbH wird eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen. Dadurch kann das Inkasso-Unternehmen vor Gericht ziehen und die Forderungen ihrer Gläubiger einklagen.
Die Inkassoforderungen der Debcon GmbH, die von der Kanzlei Baek Law aufgekauft wurden, stammen vom 10.10.2012. In der Inkassoforderung der Debcon GmbH wird der Rechteinhaber nicht erwähnt. Nur das Aktenzeichen der Kanzlei Baek Law wird mit der Inkassoforderung des Inkassounternehmens angegeben. So ist es für den abgemahnten Filesharer, der schon mehrere Abmahnungen oder Inkassoforderungen bekommen hat, kaum möglich die Forderung der Kanzlei Baek Law bzw. der Debcon GmbH anhand des Aktenzeichens sofort zuzuordnen.
Urmann & Collegen – Inkassoforderung
Die Debcon GmbH verschickt inzwischen Inkassoforderungen aus offenen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen. In dem Inkassoschreiben wird der illegale Filesharer zu einer Zahlung in der Höhe von 1.286,80 aufgefordert. Bei den Inkassoforderungen der Debcon GmbH handelt es sich um maschinell angefertigte Serienbriefe, da mehrere Tausend Internet-User angeschrieben werden. 2011/ 2012 versteigerte die Kanzlei circa 75.000 offene Forderungen der Pornoindustrie wegen illegalen Filesharing auf ihrer Homepage. Die Forderungen von pauschal circa 650 Euro aus den ursprünglichen Abmahnungen wurde durch Urmann & Collegen auf 1.286,80 Euro verdoppelt. Die circa 75.000 Inkassoforderungen von Urmann & Collegen entsprechen einem Handelsvolumen von circa 97,4 Millionen Euro, die das Inkassounternehmen eintreiben kann.
Kanzlei Sebastian Wulf – Mahnbescheid
Rechtsanwalt Sebastian Wulf verschickt aktuell Mahnbescheide wegen illegalen Filesharing. Die Hauptforderungen des Mahnbescheids enthalten Forderungen von 366,42 Euro bis 1836,80 unterschiedlichen Urheberrechts-Abmahnungen. Ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid ist nicht mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros zu verwechseln! Das Ergebnis des Mahnbescheids von Sebastian Wulf ist die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung. Für Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist ein Mahnverfahren somit eine kostensparende Alternative zu einem langwierigen Gerichtsprozess, da kein Urteil erkämpft werden muss. Ein 30 Jahre gültiger Vollstreckungstitel kann auf diese Weise durch die Debcon GmbH er stritten werden, womit gepfändet werden kann.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: