Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist für eine Vielzahl von Rechteinhabern aus der Spielfilm- bzw. der Pornoindustrie wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing tätig mit der Versendung von Abmahnungen tätig.
Die Rechteinhaber der Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch illegales Filesharing im Internet von Negele Zimmel Greuter Beller kommen aus dem In- und Ausland. Spielfilme unterschiedlicher Genres, zum Beispiel Horror-Spielfilme, Komödien und Science-Fiction-Movies werden von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung der Urheberrechte abgemahnt. Bei den Spielfilmen handelt es um Auswertungen alter Kinofilme, TV-Fernsehfilme oder -serien bzw. B-Movies. Die anderen Film-Distributeure stammen aus der Pornobranche. Sollten Sie keine legale Datei im Internet erworben haben oder eine legale DVD gekauft haben, kann der Spaß an den Filmen durch Abmahnungen wegen Filesharing der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller schnell vergehen.
Es sind der
Orion Versand, Projekt 54, Off-Limits, Tino Media, Cazzo Film, Wurstfilm, Falk Lux Media, Inside Media, BB Video, Baron Film, SG Video, Cybernetto, GMV, Z-Faktor, Pleasure, Manfred Zeh, Hustler Europe, INO, KT-DVD, media & more, Xplor Media, Sweet Pictures, International Media, Golden Eve, Scandinavian Entertainment, Vivthomas.com-video, Nordic Adult Entertainment, Herr Daniel Schirm, DBM, Adult Video, Morphicon Limited, MIG Film, Atomic Film, Cult Movie, Video Aktuell, Fraserside, Savoy Film, Video Art Holland, Epix Media, Thomas Buresch e.K., SINS FACTORY, Udo Körbel, 8-Films, Multimediapar, C.C., Gang-Bang-Party.de, Filmconfect, Falcolm Investment, Morefilms, Neue Donaufilm, Venal Virulent Video, M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD sowie die OOO Bavaria Media Group aus der der Russischen Förderation.
Abmahnung von mehreren Tausend Euro
In der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wird die Abgabe einer straf bewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Sollten Sie mehrere Dateien illegal durch Filesharing erworben haben, geht der Abmahnungs-Betrag wegen Filesharing in den Betrag von mehreren Tausend Euro.
Negele Zimmel Greuter Beller berechnen nach den Gegenstandswert
Negele Zimmel Greuter Beller verweisen in ihrer Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing auf die vermeintlichen Ersatzansprüche ihrer Mandanten. Dazu kämen die Rechtsanwaltskosten von Negele Zimmel Greuter Beller, die nach dem Gegenstandswert von 10.000 Euro, die mit über 651 Euro berechnet werden, aber wegen § 97a Abs. 2 UrhG auf einen Betrag um 100 Euro herunter gerechnet werden. In den Abmahnungs-Schreiben von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing von Filmtiteln heißt es, dass es sich weder um eine unerhebliche Rechtsverletzung oder eine einfach gelagerten Fall handelt.
Eine Abmahnung kann teuer werden
Eine einmalige pauschale Vergleichszahlung für eine Abmahnung von circa 865 Euro bieten die Rechtsanwälte von Negele Zimmel Greuter Beller den illegalen Filesharer an um Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche der Verletzung des Urheberrechts zu begleichen. Damit soll auf weitere straf- und zivilrechtliche Schritte vor Gericht von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch illegales Filesharing verzichtet werden.
Aktuell: Haben Sie auf eine Abmahnung von Negele Zimmel Beller Greuter nicht reagiert? Liegt Ihnen eine Zahlungsforderung oder sogar ein Mahnbescheid von der Debcon GmbH vor. Hier lesen Sie weiter!
Anti-Abzock-Gesetz
Im Jahr 2013 wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing bei uns rechtswirksam. Es ist das Anti-Abzock-Gesetz. Dieses Gesetz bringt Vorteile für die abgemahnten Filesharer bei wegen einer Verletzung des Urheberrechts.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: